In letzter Zeit bringen die Kinder verstärkt sogenannte „Smartwatches“ mit zur Schule. Dabei unterscheidet man zwischen:
- Smartwatches, die auf Grund ihrer Abhörfunktion unzulässig sind. In seltenen Fällen können manche Smartwatches neben einer satellitengestützten Ortungsfunktion versteckte Mikrofone enthalten, die es ermöglichen, sämtliche Geräusche in der Umgebung der Smartwatch, insbesondere Gespräche aufzuzeichnen. Solche Geräte sind nach einer Pressemitteilung der Bundesnetzagentur verboten, da sie als „Gegenstände des täglichen Gebrauchs verkleidet“ sind und somit ein heimliches Abhören der Umgebung ermöglichen. Die Aufnahmen können direkt auf der Smartwatch gespeichert werden oder durch Nutzung einer eingebauten Mobilfunkkarte direkt an ein Handy der Erziehungsberechtigten übertragen werden. Dazu heißt es im Telekommunikationsgesetz:
“Es ist verboten, Sendeanlagen oder Telekommunikationsanlagen zu besitzen, herzustellen, zu vertreiben, die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und daher dazu bestimmt sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen.“ (§ 90 TKG).
Der Gesetzgeber legt besonderen Wert auf dieses Verbot, dessen Verletzung daher mit einer Strafandrohung (§ 148 TKG) verfolgt wird. - Smartwatches, die wie Handys zu behandeln sind. Das sind Smartwatches, die neben der Uhrfunktion die Möglichkeit bieten, mit dem Gerät zu telefonieren. Diese Uhren sind wie Handys zu behandeln und müssen deshalb auch nicht in die Grundschule mitgebracht werden.
Uns ist es nicht möglich in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die Smartwatches ihrer Kinder über eine illegale Abhörfunktion verfügen oder nicht. Neben den rechtlichen Bedenken gegen diese technischen Geräte müssen wir auch feststellen, dass sie für viele Kinder eine enorme Ablenkung vom Unterricht darstellen und sie in den Pausen oft vom aktiven Spielen abhalten. Wir bitten Sie deshalb, Ihrem Kind grundsätzlich keine Smartwatch mit zur Schule zu geben.
Wir bitten um Ihr Verständnis!
- Smartwatches, die auf Grund ihrer Abhörfunktion unzulässig sind. In seltenen Fällen können manche Smartwatches neben einer satellitengestützten Ortungsfunktion versteckte Mikrofone enthalten, die es ermöglichen, sämtliche Geräusche in der Umgebung der Smartwatch, insbesondere Gespräche aufzuzeichnen. Solche Geräte sind nach einer Pressemitteilung der Bundesnetzagentur verboten, da sie als „Gegenstände des täglichen Gebrauchs verkleidet“ sind und somit ein heimliches Abhören der Umgebung ermöglichen. Die Aufnahmen können direkt auf der Smartwatch gespeichert werden oder durch Nutzung einer eingebauten Mobilfunkkarte direkt an ein Handy der Erziehungsberechtigten übertragen werden. Dazu heißt es im Telekommunikationsgesetz: