• Aktuelles

            • Theaterfahrt nach Cloppenburg

            • Heute sind wir mit der ganzen Schule nach Cloppenburg in die Stadthalle gefahren. Dort haben wir uns gemeinsam das musikalische Theaterstück "Nils Holgerssons Reise durch Europa" angesehen. Sowohl das Stück als auch die Busfahrt haben den Kindern einen aufregenden Tag beschert, von dem sie sicherlich noch lange sprechen werden. 

              Auch die Klassentiere der ersten Klassen Uwe und Graf Günther durfen an diesem Tag nicht fehlen! 

            • Bundesweiter Vorlesetag 2023

            • Auch dieses Jahr hat unsere Schule am Bundesweiten Vorlesetag teilgenommen, um den Kindern Bücher und das (Vor-)Lesen nahe zu bringen. Jeder Jahrgang hat sich im Vorfeld ein anderes Buch gewählt und Projekte dazu überlegt. Wir geben Ihnen hier einen kleinen Einblick in einen rundum gelungenen Tag.

               

            • Elternbrief vom 06.11.23: Scharlach

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              Liebe Eltern,

              ich möchte Sie darüber informieren, dass es einen Fall von Scharlach bei uns gibt.

              Scharlach ist eine bakterielle Infektionskrankheit, die durch Streptokokken verursacht wird und sich durch Halsschmerzen, Fieber und Hautausschlag äußern kann.

              Es ist wichtig, dass Sie Ihr Kind auf Symptome von Scharlach achten lassen und bei Verdacht auf eine Infektion einen Arzt aufsuchen. Scharlach kann mit Antibiotika behandelt werden und die meisten Kinder erholen sich vollständig.

              Um die Ausbreitung der Infektion zu verhindern, sollten Sie darauf achten, dass Ihr Kind regelmäßig die Hände wäscht und nicht aus denselben Gläsern oder Tellern wie andere Kinder trinkt oder isst. Es ist auch wichtig, dass Ihr Kind zu Hause bleibt, wenn es sich krank fühlt, um andere Kinder nicht anzustecken.

              Bitte sprechen Sie mit Ihrem Kind über Hygienemaßnahmen und ermutigen Sie es, auf seine Gesundheit zu achten.

               

              Mit freundlichen Grüßen

              K. Fortwengel

               

              Weitere Informationen: Erregersteckbrief_Scharlach.pdf

            • Elternbrief vom 03.11.23: Läuse

            • Sehr geehrte Eltern!

              In der Schule Ihres Kindes, wurde Kopflausbefall festgestellt. Weil die Kinder häufig die Köpfe zusammenstecken, kann es sein, dass auch Ihr Kind sich mit Kopfläusen angesteckt hat. WICHTIG! Untersuchen Sie Ihr Kind noch heute auf Kopfläuse!

              Kopflausbefall kann jeden treffen und hat nichts mit mangelnder Körperhygiene zu tun! Eine sorgfältige Untersuchung ist auch in Ihrem Interesse, denn Eltern und Geschwister sind noch stärker ansteckungsgefährdet, als die Mitschüler und Mitschülerinnen in der Klasse. Die gleichzeitige Untersuchung aller Kinder ist die einzige Möglichkeit, den Kreislauf der gegenseitigen Wiederansteckung zu beenden. Die Läuse selbst werden Sie selten entdecken, denn sie sind flink und lichtscheu. Wenn Sie einen Kopflausbefall feststellen, zögern Sie nicht, sondern untersuchen Sie bitte alle Familienmitglieder und informieren umgehend uns und den Freundeskreis Ihres Kindes.

              Wenn jemand mit Läusen oder Nissen entdeckt wird, muss er behandelt werden. Meldepflicht an Kindergarten bzw. Schule:

              • Meldung über Kopflausbefall: Bei Kopflausbefall sind Sie zur unverzüglichen Mitteilung an den Kindergarten, die Schule oder sonstige Gemeinschaftseinrichtung verpflichtet. (§ 34 Abs. 5 des Infektionsschutzgesetzes).

              Hieraus erwachsen Ihnen keine Nachteile, im Gegenteil: aufgrund Ihrer Information werden Maßnahmen ergriffen, um den Kopflausbefall in der Gruppe oder Klasse Ihres Kindes zu stoppen und die Kinder vor einem erneuten Befall zu schützen.

              • Besuchsverbot: Bei Kopflausbefall besteht nach § 34 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes ein Besuchsverbot für Gemeinschaftseinrichtungen.

              • Wiederzulassung nach festgestelltem Kopflausbefall: Nach korrekter Behandlung mit einem zugelassenen insektentötenden Mittel besteht bereits am nächsten Tag keine Ansteckungsgefahr mehr. Ihr Kind darf die Schule sofort wieder besuchen, wenn Sie selbst der Schule die korrekte Durchführung der Behandlung bescheinigen und sich verpflichten, die unbedingt erforderliche Wiederholungsbehandlung am 8. bis 10. Tag durchzuführen.

               

              Viele Grüße

              K. Fortwengel

              Astrid-Lindgren-Grundschule Sedelsberg